Ein weiterer Schritt im Zuge des 6-streifigen Ausbaus der BAB A8 zwischen Ulm und Augsburg ist geschafft. Die Behelfsverkehrsführung auf der BAB für die 3. Bauphase zwischen Burgau und Zusmarshausen wurde auf der neuen Richtungsfahrbahn München in Betrieb genommen. Als nächster Schritt steht jetzt der Abbruch und Neubau der alten Staatsstraßenunterführung zwischen Röfingen und dem Kreisverkehr Höhe AL-KO an.

Der Abbruch des Bestandsbauwerkes und der Bau einer neuen Unterführung erfolgt hierbei in 2 Bauabschnitten. In der 1. Bauphase wurde die südliche Brückenhälfte, über welche früher einmal 2 Fahrstreifen der A8 in Richtung München verliefen, abgebrochen und an gleicher Stelle die erste Bauwerkshälfte der neuen Unterführung erstellt. In der 2. Bauphase ist der Neubau der nördlichen Bauwerkshälfte geplant, auf welcher nach Fertigstellung der Verkehr Richtung Stuttgart fahren wird.

Zur Durchführung der oben genannten Arbeiten und aus Gründen der Sicherheit ist es erforderlich, den zwischen Röfingen und Jettingen-Scheppach unter bzw. durch die Baustelle verlaufenden Fuß- und Radweg ab Donnerstag 16.10.2014 für die Dauer von voraussichtlich 3-4 Wochen, zur Durchführung vorbereitender Arbeiten mit Großgeräten (Fräß-, Gründungs- und Abbrucharbeiten, etc.) zu sperren. Da diese Arbeiten stark witterungsabhängig sind, d. h. für viele Arbeitsschritte der Vorarbeiten werden Maschinen mit Wasser betrieben, kann es auf Grund von Nachtfrösten zu Verzögerungen bei diesen Vorarbeiten kommen.

Den Fußgängern und Radfahrern steht für diesen Zeitraum als Nord-Süd-Verbindung das neue Bauwerk 121 (Höhe Rastanlage „Burgauer See“) zur Verfügung.

Während der Vollsperrung des Fuß- und Radweges ist folgende Umleitungsstrecke für die Verkehrsteilnehmer vorgesehen und entsprechend ausgeschildert:

Im weiteren Bauverlauf wird ein prov. Fußweg durch das Baufeld für den nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmer, analog der 1. Bauphase, eingerichtet. So dass für die restliche Bauzeit die Wegebeziehung provisorisch aufrechterhalten werden kann und die Behinderungen auf ein Minimum reduziert werden können.

Wir weisen darauf hin, dass arbeits- und baustofftechnisch bedingte Arbeitspausen (abtrocknen, etc.) für die vorgesehenen Arbeiten erforderlich werden, an denen sichtbar nicht vor Ort gearbeitet werden kann.

Für die auftretenden Behinderungen bitten wir die Verkehrsteilnehmer und unmittelbar betroffenen Anwohner um Verständnis.

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