Ab 30. Juli 2020: In Teilbereichen Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 120 km/h zwischen 06:00 Uhr und 20:00 Uhr

Auf der Bundesautobahn A 8 München – Stuttgart wird im Zuständigkeitsbereich der PANSUEVIA GmbH & Co. KG ab Donnerstag, 30. Juli 2020, in Teilbereichen eine Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 120 km/h tageszeitlich begrenzt von jeweils 06:00 Uhr morgens bis 20:00 Uhr abends aktiviert.

Die Teilbereiche erstrecken sich auf einer Länge von 11 km von der Tank- und Rastanlage Edenbergen bis zu der Anschlussstelle Friedberg (Bayern) in Fahrtrichtung München, sowie auf einer Länge von 10 km von der Anschlussstelle Friedberg (Bayern) bis zu der Anschlussstelle Neusäß in Fahrtrichtung Stuttgart, konzessionsübergreifend.

Hintergrund
Die neuen Verkehrsbeschränkungen auf der A 8 wurden von der Unfallkommission der Autobahndirektion Südbayern, die sich aus Vertretern der Straßenverkehrsbehörde, der Straßenbaubehörde, der Polizei und der Konzessionsnehmer zusammensetzt, nach eingehender Prüfung und Auswertung der Unfallsituation festgelegt und dienen der Verbesserung des Verkehrsflusses und der Verkehrssicherheit. Das Verkehrs- und Unfallgeschehen auf der A 8 hat sich in den letzten Jahren so entwickelt, dass nun im Großraum Augsburg und im Zulauf auf die Landeshauptstadt München eine tageszeitlich begrenzte Geschwindigkeitsbeschränkung erforderlich ist.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert